Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden geschlossen zwischen MAGMA STICKERS mit Sitz in 18 RUE DES ALAOUDES, 40230 TOSSE, FRANKREICH (nachfolgend „MAGMA STICKERS“) und jedem Käufer, der für die Zwecke seines Handels/Unternehmens handelt.

ANWENDUNG – GELTUNG

Jede Bestellung von Produkten setzt die vorbehaltlose Annahme durch den Käufer und seine vollständige Zustimmung zu diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus, die gegenüber allen entgegenstehenden Bedingungen des Käufers (einschließlich, ohne Einschränkung, dessen Einkaufsbedingungen) Vorrang haben, unabhängig davon, wann diese MAGMA STICKERS zur Kenntnis gebracht wurden, sofern nicht ausdrücklich und im Voraus schriftlich eine abweichende Vereinbarung durch MAGMA STICKERS getroffen wurde. Sofern nichts anderes angegeben ist, haben alle sonstigen Dokumente von MAGMA STICKERS außer diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, insbesondere Kataloge, Prospekte, Werbeanzeigen und Hinweise, lediglich informativen und unverbindlichen Charakter und sind nicht Vertragsbestandteil. Dass MAGMA STICKERS zu einem bestimmten Zeitpunkt eine der Klauseln dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht geltend macht, gilt nicht als Verzicht darauf, diese Klauseln zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen. Aufgrund der spezifischen materiellen und immateriellen Dienstleistungen (Beschilderung, spezielle Ladengestaltung, Schulung des Personals, Werbung, Kundendienst usw.), die von exklusiven Vertragshändlern erbracht werden, behält sich MAGMA STICKERS das Recht vor, gegenüber diesen eine abweichende Preisliste sowie unterschiedliche Zahlungs-, Rückgabe- und Transportbedingungen anzuwenden. Ebenso kann für jeden Käufer, der als Großhändler oder Einkaufszentrale tätig ist und auf einem anderen Markt als Einzelhändler operiert, differenzierte Bedingungen gelten.

BESTELLUNG

Bestellungen sind für den Käufer ab Eingang bei MAGMA STICKERS unwiderruflich, es sei denn, MAGMA STICKERS akzeptiert schriftlich deren Stornierung oder Änderung. Bestellungen können auf beliebigem Wege erfolgen, müssen jedoch schriftlich erfolgen und werden von MAGMA STICKERS im Rahmen der verfügbaren Bestände ausgeführt...

PREISE

Die Preise von MAGMA STICKERS stellen kein Angebot dar und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Produkte werden stets zu den bei MAGMA STICKERS zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preisen in Rechnung gestellt.

LIEFERUNG

Lieferungen erfolgen je nach Verfügbarkeit. MAGMA STICKERS ist berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise vorzunehmen. Etwaige von MAGMA STICKERS genannte Lieferfristen sind rein unverbindlich und stellen keinerlei Verpflichtung dar. Hat der Käufer diesbezüglich besondere Wünsche geäußert, wird MAGMA STICKERS sich bemühen, diese im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren zu berücksichtigen. Verzögerungen gegenüber unverbindlichen oder gewünschten Lieferfristen können in keinem Fall eine Stornierung der Bestellung oder irgendeinen Ersatz bzw. eine Entschädigung welcher Art auch immer rechtfertigen. Die Produkte werden stets durch den von MAGMA STICKERS gewählten Transporteur befördert. Sie reisen auf Gefahr und Risiko des Empfängers, auch bei „frei Haus“-Verkauf.

ANNAHME – PRÜFUNG – MÄNGELRÜGE BEI NICHTKONFORMITÄT

Die Produkte sind vom Käufer bei Erhalt im Beisein des Transporteurs zu prüfen. Im Falle von Transportschäden oder fehlenden Produkten hat der Käufer dies auf dem Lieferschein zu vermerken und seine Vorbehalte innerhalb von drei (3) Tagen nach Erhalt der Produkte gegenüber dem Transporteur per Einschreiben mit Rückschein zu bestätigen; eine Kopie ist an MAGMA STICKERS zu senden. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen müssen Reklamationen wegen offensichtlicher und visueller Mängel (Aussehens- oder Herstellungsfehler) oder wegen Nichtkonformität der Produkte mit der Bestellung (einschließlich, ohne Einschränkung, Modelle, Mengen, Farben usw.) unter Androhung des Ausschlusses schriftlich innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt geltend gemacht werden.

RÜCKGABEN – WIDERRUF

Gemäß Artikel L221-28 des französischen Verbrauchergesetzbuchs kann das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren ausgeübt werden, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt oder eindeutig personalisiert sind.

Da die von MAGMA STICKERS verkauften Produkte vollständig nach den spezifischen Wünschen des Kunden personalisiert werden (Design, Format, Text, Menge usw.), ist keine Rückgabe, kein Umtausch und keine Erstattung möglich, außer bei einem offensichtlichen Fehler unsererseits oder einem nachgewiesenen Herstellungsfehler.

Jede bestätigte Bestellung ist daher verbindlich und endgültig.

Im Falle eines nicht konformen oder mangelhaften Produkts hat der Käufer eine Reklamation innerhalb von acht (8) Tagen ab Erhalt gemäß den im Abschnitt „Annahme – Prüfung – Mängelrüge bei Nichtkonformität“ genannten Modalitäten einzureichen. Wird die Nichtkonformität bestätigt, verpflichtet sich MAGMA STICKERS, das Produkt so schnell wie möglich zu ersetzen.

GARANTIE

Sofern keine besondere Angabe auf dem Produkt oder beim Kauf gemacht wurde, sind die Produkte ab Lieferdatum gegen Material- oder Herstellungsfehler für die Dauer von sechs (6) Monaten garantiert (oder, falls die geltende gesetzliche oder behördliche Frist länger ist, für diese längere Frist). Diese Garantie gilt insbesondere hinsichtlich der Frist nicht für offensichtliche Mängel, für die der Käufer, der ein Fachmann derselben Spezialisierung ist, eine Reklamation gemäß den Bestimmungen im Abschnitt „ANNAHME – PRÜFUNG – MÄNGELRÜGE BEI NICHTKONFORMITÄT“ oben geltend machen muss. Ein versteckter Mangel ist ein Herstellungsfehler, der das Produkt für seinen Gebrauch ungeeignet macht und vor der Verwendung nicht vom Käufer erkannt werden konnte. Die vorliegende Garantie besteht ausschließlich in der kostenlosen Ersatzlieferung der von MAGMA STICKERS als mangelhaft anerkannten Produkte, unter Ausschluss jeder anderen Leistung, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen. Der Käufer hat jede Rechtfertigung hinsichtlich der tatsächlichen Existenz der behaupteten Mängel zu erbringen. MAGMA STICKERS behält sich das Recht vor, jede Prüfung vorzunehmen, die sie für nützlich erachtet. Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, muss das Produkt nach Entdeckung des behaupteten Mangels vorab dem Kundendienst von MAGMA STICKERS vorgelegt werden, dessen Zustimmung für den Austausch unerlässlich ist. Mängel und Beschädigungen, die durch anormale Lager- und/oder Aufbewahrungsbedingungen beim Käufer oder durch einen Unfall jeglicher Art (unsachgemäße Verwendung, mangelhafte Wartung usw.) oder durch eine Veränderung des Produkts verursacht wurden, die von MAGMA STICKERS nicht vorgesehen oder spezifiziert wurde, begründen keinen Garantieanspruch gegenüber MAGMA STICKERS.

RISIKEN – EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL

MAGMA STICKERS behält das Eigentum an den verkauften Produkten bis zur effektiven Zahlung des vollständigen Preises sowie sämtlicher zusätzlicher Kosten, Abgaben und Steuern, die hinzukommen können. Diese Bestimmung steht dem Übergang auf den Käufer, ab der Übergabe an den Transporteur, der Risiken des Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung der Produkte nicht entgegen; der Käufer bleibt verpflichtet, den Preis auch im Falle des Untergangs durch höhere Gewalt oder Zufall zu zahlen. Es obliegt dem Käufer, hierfür jede erforderliche Versicherung abzuschließen. Nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist der Käufer im Rahmen des normalen Betriebs seines Unternehmens berechtigt, die gelieferten Produkte weiterzuverkaufen. Er darf sie jedoch weder verpfänden noch das Eigentum als Sicherheit übertragen noch eine globale Abtretung oder einen Pauschalverkauf des Bestands oder eines Teils des Bestands einvernehmlich oder gerichtlich vornehmen, ohne die ausdrückliche und schriftliche Genehmigung von MAGMA STICKERS und vorbehaltlich deren Nachverfolgungsrechts. Im Falle des Weiterverkaufs an einen Dritten tritt der Käufer an MAGMA STICKERS alle Forderungen ab, die ihm aus dem Weiterverkauf an den Drittkäufer entstehen; die entsprechenden Beträge des von MAGMA STICKERS in Rechnung gestellten Verkaufspreises werden hiermit zugunsten von MAGMA STICKERS gemäß Artikel 2071 des französischen Zivilgesetzbuchs verpfändet, wobei der Käufer zum bloßen Verwahrer des Preises wird. Die dem Käufer erteilte Ermächtigung zum Weiterverkauf der von MAGMA STICKERS gelieferten Produkte wird automatisch entzogen, sobald ein gerichtlicher Zahlungsausfall/Zahlungseinstellung des Käufers festgestellt wird. MAGMA STICKERS behält sich ausdrücklich zum Schutz der Bekanntheit der Marken MAGMA STICKERS das Recht vor, die noch auf Lager befindlichen Produkte im Falle eines gerichtlichen Sanierungs- oder Liquidationsverfahrens des Käufers herauszuverlangen. Für den Fall, dass der Käufer die gelieferten Produkte einem Transporteur oder Verwahrer übergibt, verpflichtet er sich, dieses Dokument von diesem datieren und unterzeichnen zu lassen, nachdem er handschriftlich vermerkt hat: „bei Übergabe der Produkte Kenntnis genommen von der in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen von MAGMA STICKERS vorgesehenen Eigentumsvorbehaltsklausel“.

ZAHLUNG

Die Zahlungen erfolgen ohne Skonto am Sitz von MAGMA STICKERS gemäß den vereinbarten und auf Bestellschein und Rechnung genannten Bedingungen. Als Zahlung im Sinne dieses Artikels gilt nicht die bloße Übergabe eines Schecks oder Wechsels, sondern deren Einlösung bzw. Begleichung zum vereinbarten Fälligkeitstermin.

ZAHLUNGSVERZUG ODER ZAHLUNGSAUSFALL – VERZUGSSTRAFEN – AUFLÖSUNG

Jeder Betrag, der nicht zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin gezahlt wird, führt zulasten des Käufers zur Anwendung von Verzugsstrafen in Höhe des 1,5-fachen gesetzlichen Zinssatzes. Gemäß Artikel L.441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs sind diese Verzugsstrafen von Rechts wegen fällig, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Sämtliche Bank- und Protestkosten sowie die Stempelgebühren für Wechsel, die als Ersatz für nicht eingelöste Wechsel ausgestellt werden, gehen zulasten des Käufers. Bei Zahlung mittels Wechsel wird die Nichtannahme oder die fehlende Rückgabe des Wechsels als Annahmeverweigerung gewertet und einem Zahlungsausfall gleichgestellt. Bei Nichtzahlung einer Preisrate zum Fälligkeitstermin, bei Einstellung der Tätigkeit oder bei Übertragung des Geschäftsbetriebs wird der gesamte verbleibende Restbetrag von Rechts wegen sofort fällig, ohne dass es einer Mahnung, eines Protestes oder einer sonstigen vorherigen Formalität bedarf. Bei Zahlungsverzug behält sich MAGMA STICKERS das Recht vor, alle laufenden Bestellungen auszusetzen und jede Lieferung von der vollständigen vorherigen Zahlung der betreffenden Rechnung und/oder jeder vorherigen Rechnung abhängig zu machen, unbeschadet anderer Rechtsbehelfe. Darüber hinaus berechtigt jeder Zahlungsverzug MAGMA STICKERS, nach eigenem Ermessen, dem Käufer eine Zahlungsaufforderung per Einschreiben mit Rückschein oder per Telefax zu senden. Erfolgt die vollständige Zahlung nicht innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden, gilt der Verkauf von Rechts wegen zugunsten von MAGMA STICKERS als aufgelöst; MAGMA STICKERS kann darüber hinaus jede laufende Bestellung auflösen und die Rückgabe der gelieferten, aber nicht bezahlten Produkte verlangen, unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche. Die Auflösung betrifft nicht nur die betreffende Bestellung, sondern auch alle früheren unbezahlten Bestellungen, unabhängig davon, ob sie geliefert wurden oder sich in Lieferung befinden und ob ihre Zahlung fällig ist oder nicht. Außerdem bleiben alle Rabatte, Bonifikationen oder sonstigen besonderen Vorteile, die vor dieser Auflösung nicht angewendet und abgerechnet wurden, von Rechts wegen bei MAGMA STICKERS, gegebenenfalls sogar rückwirkend, als Entschädigung und vertragliche Strafzahlungen. Jeder Streit im Zusammenhang mit der Auflösung oder der Rückgabe der Produkte fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des Richters im Eilverfahren. In keinem Fall dürfen Zahlungen ausgesetzt oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MAGMA STICKERS mit irgendeiner Aufrechnung verrechnet werden. Jede Teilzahlung wird zunächst auf den nicht privilegierten Teil der Forderung und anschließend auf die Forderungen mit der ältesten Fälligkeit angerechnet.

VERTRAULICHKEIT

Alle technischen Unterlagen, die dem Käufer gegebenenfalls zur Verfügung gestellt werden, bleiben ausschließliches Eigentum von MAGMA STICKERS, die alleinige Inhaberin der Rechte des geistigen Eigentums an diesen Unterlagen ist, und sind auf Verlangen zurückzugeben. Der Käufer verpflichtet sich, diese Unterlagen nicht in einer Weise zu verwenden, die die Rechte des geistigen oder gewerblichen Eigentums von MAGMA STICKERS beeinträchtigen könnte, und verpflichtet sich, sie keinem Dritten offenzulegen.

GERICHTSSTAND

Für alle Streitigkeiten, gleich welcher Art, ist das Gericht am Sitz von MAGMA STICKERS zuständig. Diese Klausel gilt auch im Falle einstweiliger Verfügungen, bei Nebenforderungen, bei mehreren Beklagten oder bei Streitverkündungen sowie unabhängig von Zahlungsart und Zahlungsmodalitäten.

MAGMA STICKERS

18 RUE DES ALAOUDES, 40230 TOSSE, FRANKREICH

Tel.: +33 7 85 52 22 50

E-mail: [email protected]

Siret: 901 274 514 00016